keine Schneefanggitter im Ruhrgebiet notwendig
Das OLG Hamm begründet umfangreich, weshalb nach dem Abgang einer Dachlawine kein Schadensersatzanspruch gegen den Gebäudeeigentümer bestand.
Das OLG Hamm begründet umfangreich, weshalb nach dem Abgang einer Dachlawine kein Schadensersatzanspruch gegen den Gebäudeeigentümer bestand.
Baustellenbereiche erfordern Aufmerksamkeit des sie befahrenden Verkehrsteilnehmers (hier: PKW). Das gilt auch nachts. Eine Fräskante von 4 cm kann als gewöhnliche Straßenunebenheit gesehen werden.
Provisorische Gehwege im Baustellenbereich müssen nicht so sicher ausgestaltet sein, wie „fertige‟ Gehwege, sofern für die Verkehrsteilnehmer das Vorhandensein der Baumaßnahme erkennbar ist.
Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht beurteilt sich danach, welcher Verkehrsart die Fläche unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse nach der allg. Verkehrsauffassung gewidmet ist und was ein vernünftiger Verkehrsteilnehmer an Sicherheit erwarten darf.