Schlagwortarchiv für: Verkehrsteilnehmer

keine Schneefanggitter im Ruhrgebiet notwendig

Das OLG Hamm begründet umfangreich, weshalb nach dem Abgang einer Dachlawine kein Schadensersatzanspruch gegen den Gebäudeeigentümer bestand.

Verkehrssicherung im Baustellenbereich

Baustellenbereiche erfordern Aufmerksamkeit des sie befahrenden Verkehrsteilnehmers (hier: PKW). Das gilt auch nachts. Eine Fräskante von 4 cm kann als gewöhnliche Straßenunebenheit gesehen werden.

Verkehrssicherung des provisorischen Gehwegs im Baustellenbereich

Provisorische Gehwege im Baustellenbereich müssen nicht so sicher ausgestaltet sein, wie „fertige‟ Gehwege, sofern für die Verkehrsteilnehmer das Vorhandensein der Baumaßnahme erkennbar ist.

Verkehrssicherungspflicht I: Anforderungen an einen Feld- und Waldweg

Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht beurteilt sich danach, welcher Verkehrsart die Fläche unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse nach der allg. Verkehrsauffassung gewidmet ist und was ein vernünftiger Verkehrsteilnehmer an Sicherheit erwarten darf.