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Verjährungsbeginn §§ 110, 113 SGB VII: Bindende Leistungsfeststellung des UVT maßgeblich

Für eine bindende Leistungsfeststellung im Sinne des § 113 SGB VII genügt jeder – auch vorläufige – Verwaltungsakt des Unfallversicherungsträgers, der die Leistungspflicht nur dem Grunde nach feststellt. Die Verjährung beginnt bereits zu laufen, wenn der Träger der Unfallversicherung von seiner Eintrittspflicht ausgehen und entsprechende Ansprüche verfolgen kann. Genügen kann auch eine Leistungsgewährung durch schlichtes Verwaltungshandeln, wenn es bewusst in der Annahme eines Versicherungsfalls vorgenommen wurde, ein förmlicher Bescheid ist nicht Voraussetzung. Da der Wortlaut des § 113 SGB VII hinsichtlich des Beginns der Verjährung nicht zwischen den Ansprüchen der verschiedenen Sozialversicherungsträger unterscheidet, ist auch für den Regress andere Sozialversicherungsträger und den dortigen Verjährungsbeginn nach § 113 SGB VII allein die bindende Leistungsfeststellung des Unfallversicherungsträgers maßgebend…so das LG Berlin

Wird der Regress des Rentenversicherungsträgers nach § 110 SGB VII bedeutungslos?

Ansprüche aus § 110 SGB VII verjähren (kenntnisunabhängig und taggenau) in drei Jahren nach bindender Leistungsfeststellung des Unfallversicherungsträgers. Gilt dies auch für den Regress des Rentenversicherungsträgers? Oder ist für den Verjährungsbeginn dann auf die Leistungsfeststellung des Rentenversicherungsträgers abzustellen? Das Landgericht Berlin stellt auf den Unfallversicherungsträger ab. Damit stünde der Regress des Rentenversicherungsträgers nach § 110 SGB VII vor der Bedeutungslosigkeit.

Ingenieurvertrag: Vorverlegung des Verjährungsbeginns durch AGB ist unwirksam

BGH, Urteil vom 8.9.2016 — Aktenzeichen: VII ZR 168/15 Leitsatz Eine AGB-Klausel im Ingenieurvertrag über die LPh 1-9, wonach die Verjährung bereits mit Ingebrauchnahme des Objektes oder Bauabnahme beginnt, ist unwirksam. Nach dem erstem Anschein liegt eine AGB bereits vor, wenn sie allgemein und abstrakt gehalten ist. Eine Teilabnahmepflicht des Auftraggebers nach LPh 8 ist […]

Wie verjähren Ansprüche nach § 110 SGB VII?

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 9.12.2014 — Aktenzeichen: 3 U 48/13 Für Ansprüche nach § 110 SGB VII gibt es eine spezielle Verjährungsregelung in § 113 SGB VII. Wie diese auszulegen ist, ist sehr umstritten. Umso erfreulicher ist, dass das OLG Brandenburg nun in einem Fall die Revision zum BGH zugelassen hat, um dies zu klären. […]

Wann verjähren Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft?

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.9.2012 — Aktenzeichen: XI ZR 56/11 Leitsatz 1) Das Recht des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B, ebenso wie nach den § 634 Nr. 2, § 637 BGB, mit fruchtlosem Fristablauf. Der Geltendmachung eines auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruchs durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer […]

Für den Verjährungsbeginn der Ansprüche aus §§ 116, 119 SGB X ist ausschließlich auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Regressabteilung abzustellen

BGH, Urteil vom 17.4.2012 — Aktenzeichen: VI ZR 108/11 Leitsatz Im Deliktsrecht ist für den Beginn der Verjährungsfrist bei den Ansprüchen der Sozialversicherungsträger auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Mitarbeiter der für den Regress zuständigen Organisationseinheit abzustellen. Eine dem Sozialversicherungsträger zuzurechnende grob fahrlässige Unkenntnis kann vorliegen, wenn die für den Regress zuständige Organisationseinheit […]

Für den Verjährungsbeginn von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen i.S.d. § 197 BGB a.F. ist die Kenntnis von der Regressmöglichkeit durch die Regressabteilung eines SVT unerheblich

BGH, Urteil vom 10.1.2012 — Aktenzeichen: VI ZR 96/11 Leitsatz Die ausschließliche Anwendbarkeit des § 197 BGB a.F. gilt auch hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist. Deshalb können Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen bereits vor Kenntniserlangung verjährt sein. Sachverhalt Die BRD machte gegen den beklagten Landkreis P. auf sie übergegangene Schadensersatzansprüche des K. geltend. K. war Halbwaise […]