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Ein neues Dach für lau – dank Verbraucherwiderruf

Widerruft der nicht ordnungsgemäß über sein bestehendes Widerrufsrecht belehrte Verbraucher einen Werkvertrag, hat er für die erhaltenen Bauleistungen regelmäßig keinen Wertersatz zu leisten. Er hat auch nicht das verbaute Material zurückzugeben oder dafür Ersatz zu leisten. Ein Dach für lau!

Der Verbraucherwiderruf im Werk-/Bauvertragsrecht

Auch jenseits von Verbraucherbauverträgen können Widerrufsrechte bestehen mit fatalen Konsequenzen für den Unternehmer, sollte dieser nicht über das Widerrufsrecht belehrt haben und der Widerruf von den Bestellern fristgerecht ausgeübt werden.