Vorsicht Schwarzarbeit – Keine Rechte, keine Pflichten, kein Geld
OLG Thüringen, Urteil vom 26.5.2015 — Aktenzeichen: 5 U 833/14 Verträge, die auf Schwarzarbeit abzielen, sind unwirksam. Dies bedeutet für beide „Vertrags‟-Partner ein erhebliches Risiko. Denn es gibt keine Mängelrechte, keinen Anspruch auf Werklohn, kein Versicherungsschutz. Und was passiert mit Anzahlungen, die „ohne Rechnung“ geleistet wurden? Müssen diese nicht wenigstens zurückgezahlt werden? Nein, meint das […]