Ein Kunde darf nicht alles – Verkehrssicherungspflichten im Geschäftslokal
Ein Unfall beim ungefragten Testfahren eines Fahrrades begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Ein Unfall beim ungefragten Testfahren eines Fahrrades begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz.
In der Regel umfasst die Rechtskraft des Feststellungsurteils nur die haftungsbegründende Kausalität und nicht die haftungsausfüllende Kausalität.