Führt auch eine nach Leistungserbringung getroffene „Ohne-Rechnung-Abrede“ zur Nichtigkeit des Vertrages?
OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2015 — Aktenzeichen: 10 U 14/15 Leitsatz 1. Treffen die Parteien eines Architektenvertrags nach Vertragsschluss und Leistungserbringung eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ zur Hinterziehung von Umsatzsteuer, erfasst die Nichtigkeit nach § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht nur den Abänderungsvertrag, sondern das gesamte geänderte Vertragsverhältnis, so dass aus diesem Vertrag keine […]