Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers auch ohne Beitritt im Hauptsacheverfahren
BGH, Urteil vom 5.12.2013 — Aktenzeichen: VII ZB 15/12 Lange war die Frage in Rechtsprechung und Literatur ungeklärt: Nun hat der BGH entschieden, dass ein Streithelfer im selbständigen Beweisverfahren auch dann einen Anspruch auf Kostenerstattung haben kann, wenn er im Hauptsacheverfahren nicht beigetreten ist. Leitsatz Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbständigen […]