Keine Nutzungsausfallentschädigung für Porsche bei mittelklassigem Zweitwagen
Die Beeinträchtigung des Fahrvergnügens ist als subjektive Wertschätzung ein immaterieller und damit nicht zu ersetzender Schaden.
Die Beeinträchtigung des Fahrvergnügens ist als subjektive Wertschätzung ein immaterieller und damit nicht zu ersetzender Schaden.
Quelle: „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz), Referentenentwurf vom 16.01.2012 Inhalt des Referentenentwurfs: Der vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesministerium für Gesundheit am 16.01.2012 vorgelegte Referentenentwurf zur Einführung eines Patientenrechtegesetzes überführt unter anderem die bisher im Arzthaftungsrecht ergangene Rechtsprechung in Gesetzesform. Im Anschluss an die Vorschriften über den […]