Wer trägt die Mehrkosten infolge einer Änderung der a.a.R.d.T. in der Gewährleistungszeit?
OLG Schleswig, Urteil vom 1.2.2019 — Aktenzeichen: 1 U 42/18 Leitsatz Ändern sich während des Gewährleistungszeitraums die maßgeblichen Fachregeln, ist der Auftragnehmer im Rahmen der Mangelbeseitigung zur Einhaltung der aktuellen Fachregeln verpflichtet und hat die damit etwaig verbundenen Mehrkosten als Folge seiner ursprünglich mangelhaften Leistung selbst zu tragen. Nur soweit dem Auftraggeber durch die Nachbesserung […]