Schlagwortarchiv für: Gesundheitsverletzung

Hinterbliebenengeld XXVI: Nebeneinander von Schmerzens- und Hinterbliebenengeld

Hinterbliebenengeld- und Schmerzensgeldansprüche aufgrund eines Schockschadens haben dasselbe Ziel: Die Entschädigung der immateriellen Beeinträchtigung in Geld. Bestehen beide Ansprüche, ist jedoch einiges zu beachten.

Hinterbliebenengeld XXIV: Zur Bemessung in Familienkonstallationen

Die Höhe des Hinterbliebenengeldes steht im Ermessen des Gerichts. Sie erfolgt neben den objektiven Bemessungskriterien auch nach Typisierungen.

Hinterbliebenengeld (XIX): Kein über das Hinterbliebenengeld hinausgehendes Schmerzensgeld bei „normalpsychologischer Trauer“

Für ein über das Hinterbliebenengeld hinausgehendes Schmerzensgeld i.S.e. Schockschadens müssen die eigenen Leiden pathologisch fassbar, von einigem Gewicht und einiger Dauer sein, nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden sowie über das hinausgehen, was Personen in vergleichbarer Lage verspüren.

BGH entscheidet zu sog. Schockschäden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.1.2015 — Aktenzeichen: VI ZR 548/12 Psychische Beeinträchtigungen aufgrund des Todes naher Angehöriger können einen Schmerzensgeldanspruch begründen. Die Voraussetzungen dafür hat der Bundesgerichtshof noch einmal festgeschrieben. Dabei ist zu differenzieren, ob die Beeinträchtigung durch das direkte Miterleben des Unfalls oder durch die Todesnachricht ausgelöst wird. Leitsatz Bei der Beurteilung der Frage, ob […]