Angemessenheit einer Nachfrist zur Baufertigstellung
Eine der Kündigung vorausgehende Nachfrist muss angemessen sein; doch was bedeutet das und kann der entsprechende Vertrag auch bereits vor Ablauf der gesetzten Nachfrist gekündigt werden?
Eine der Kündigung vorausgehende Nachfrist muss angemessen sein; doch was bedeutet das und kann der entsprechende Vertrag auch bereits vor Ablauf der gesetzten Nachfrist gekündigt werden?
Ist es auch nur möglich, dass der Prozessbevollmächtigte/die Partei das Fristversäumnis (mit-)verschuldet hat, kann keine Wiedereinsetzung gewährt werden. Der Wiedereinsetzungsantrag ist daher substantiiert und schlüssig zu begründen.
BGH Beschluss vom 27.06.2017 — Aktenzeichen: VI ZB 32/16 Leitsatz Der Rechtsanwalt genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeberichts zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige Gericht übermittelt worden ist. Die Kontrolle des Sendeberichtes darf sich […]
Der Frust mit der Frist Mängel darf man als Auftraggeber nicht einfach selbst beseitigen und dann dem Verursacher die Rechnung schicken. Man muss vorher eine Frist zur Nachbesserung setzen. Soweit ist das am Bau allgemein bekannt. Das unbekannte Gelände beginnt kurz dahinter und soll in diesem Beitrag unter Erläuterung der wichtigsten Irrtümer einmal begangen werden. […]