Familienprivileg a.F. & gestörte Gesamtschuld
Der BGH noch einmal zum Familienprivileg aus § 116 Abs. 6 SGB X a.F. betreffend den Direktanspruch des KH-Versicherers und den Fall einer gestörten Gesamtschuld – insbesondere: Keine Anwendung der „negativen‟ Folgen der Neuregelung für KH-Versicherer bei „Altfällen‟.