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Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts bzgl. des Eingangs von Telefaxen

Ein Gericht hat im Falle von gerichtsinternen, beweiserheblichen Vorgängen, die für Außenstehende nicht zugänglich sind, den Sachverhalt aufzuklären.

Verkehrssicherungspflicht III: Absicherung von Gefahrenstellen in Privatwohnungen

Eine Gefahrenstelle, die sich in einer wegen Bauarbeiten gesperrten Privatwohnung befindet, und die für die beteiligten Arbeiter offensichtlich und bekannt ist, braucht nicht abgesichert zu werden.

Indizwirkung einer medizinischen EDV-Dokumentation, die nachträgliche Änderungen nicht erkennbar macht

Ärzte sind gut beraten, eine elektronische Dokumentation so zu führen, dass nachträgliche Änderungen erkennbar sind. Sonst kann es zu Problemen bei der Beweislastverteilung kommen, wenn der Patient nachträgliche Änderungen behauptet.