Die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist darf nicht unter einer Bedingung erfolgen
Beschluss des BGH vom 01.06.2017 — Aktenzeichen: V ZB 106/16 Leitsatz Die Berufungsbegründungsfrist kann nicht unter einer Bedingung verlängert werden. Geschieht dies dennoch, ist nur die Bedingung unwirksam, die Fristverlängerung ist hingegen wirksam. Sachverhalt Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hatte gegen ein Urteil fristgerecht Berufung eingelegt. Die bereits verlängerte Berufungsbegründungsfrist sollte erneut verlängert werden. Der Prozessbevollmächtigte […]