Fassadenrisse: Straßenbauunternehmer haftet nicht automatisch!
Grundstückseigentümer können nicht ohne Weiteres Schadensersatz von einem Straßenbauunternehmer verlangen: Die Ursachen für Fassadenrisse am eigenen Haus sind vielfältig und nicht immer auf Straßenbaumaßnahmen zurückzuführen. Die pauschale Ablehnung eines bestehenden Sachverständigengutachtens ohne nähere Begründung rechtfertigt keine erneute Beweisaufnahme in zweiter Instanz.