Maschinenschaden bei Feldarbeiten: StVG!?
Zur Verantwortlichkeit des Landwirts nach § 7 StVG, wenn eine Maschine des Lohunternehmers bei Feldarbeiten Schaden erleidet.
Zur Verantwortlichkeit des Landwirts nach § 7 StVG, wenn eine Maschine des Lohunternehmers bei Feldarbeiten Schaden erleidet.
Der BGH zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion (Schadensverursachung durch einen von einem Traktor angetriebenen Kreiselmäher beim Mähen einer als Weideland genutzten Wiesenfläche): Die Haftung ist begrenzt auf Unfälle in örtlicher Nähe zu Straßenverkehrsflächen.
OLG Düsseldorf grenzt weiter ein, ob die mit einem Traktor durchgeführten Mäharbeiten zur Betriebsgefahr gehören (Folge: § 7 StVG) oder nicht (wohl bei Feldarbeiten abseits der Straße) und führt zur Verkehrssicherungspflicht bei Mäharbeiten aus.