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Bau- und Architektenrecht Wohnungseigentumsrecht Zivilprozess

Steckengebliebener Bau: Wer ist zur Errichtung verpflichtet?

Bei einem steckengebliebenen Bau besteht im räumlichen Bereich der Sondereigentumseinheit ohne Rücksicht auf die dingliche Zuordnung ein Anspruch auf die Errichtung der innenliegenden nichttragenden Wände in verputzter Form mitsamt den unter Putz verlegten Leitungen und den Anschluss an die zentrale Heizungsversorgung nebst Zuleitungen und Heizkörpern gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Inanspruchnahme des Veräußerers als Zustandsstörer; Ordnungsverfügung versus Wohnungseigentümerbeschluss

Der Veräußerer von WEG-Anteilen, der sich das Eigentum vorbehält, kann weiterhin als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden.

Nutzungsverbot eines Parkhauses durch Mehrheitsbeschluss?

Der BGH entscheidet, dass Wohnungseigentümer auch nicht mit einem Mehrheitsbeschluss die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums dauerhaft verbieten können.

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