Steckengebliebener Bau: Wer ist zur Errichtung verpflichtet?
Bei einem steckengebliebenen Bau besteht im räumlichen Bereich der Sondereigentumseinheit ohne Rücksicht auf die dingliche Zuordnung ein Anspruch auf die Errichtung der innenliegenden nichttragenden Wände in verputzter Form mitsamt den unter Putz verlegten Leitungen und den Anschluss an die zentrale Heizungsversorgung nebst Zuleitungen und Heizkörpern gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

