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Haftpflichtrecht Sozialrecht

§ 844 Abs. 3 BGB hat keinen Einfluss auf alte Sachverhalte

Altfälle sind ausschließlich nach der Schockschadenrechtsprechung zu beurteilen. Ohne besondere Beeinträchtigungen besteht kein Schmerzensgeldanspruch der Hinterbliebenen.

Haftungsprivileg nach SGB sperrt Hinterbliebenengeld (LG Mainz)

Eine sozialrechtliche Privilegierung des Schädigers nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Angehörigen (LG Mainz).

Haftungsprivileg nach SGB sperrt Hinterbliebenengeld

Eine sozialrechtliche Privilegierung des Schädigers nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Angehörigen.

Unfall bei Sonntagsparziergang kann Arbeitsunfall sein.

SG Düsseldorf, Urteil vom 20.6.2017 — Aktenzeichen: S 6 U 545/14 Sachverhalt Ein 60-jähriger Arbeitnehmer befand sich in einer stationären Rehabilitationsmaßnahe u.a. zur Gewichtsreduktion. Der Kläger war während dieser Maßnahme bei einem sonntäglichen Sparziergang beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs auf dem Weg zum Kurplatz von einem Pkw erfasst und verletzt worden. Er erhob daraufhin Anspruch auf […]

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