Belehrungspflicht des Notars bei Beurkundung eines Bauträgervertrags, wenn im Grundbuch ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen ist
BGH, Urteil vom 22.7.2010 — Aktenzeichen: III ZR 293/09 und Beschluss vom 26.02.2009 – III ZR 135/08 Leitsatz Auch im Rahmen der erweiterten oder betreuenden Belehrungspflicht ist ein Notar nicht verpflichtet, die wirtschaftliche Durchführbarkeit des Geschäfts bzw. die Angemessenheit zu überprüfen. Bei der Beurkundung eines Bauträgervertrags hat der Notar jedoch auch auf die Gefahren für […]