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Schuldrechtsreform 2022 – was ist neu im BGB?

Mit der Schuldrechtsform 2022 normiert der Gesetzgeber die größte Änderung des Schuldrechts seit 2002. Das Zauberwort ist digital: Erstmals finden sich kaufrechtliche Regeln für digitale Produkte wie Apps oder für real-digitale Mischprodukte. Aber auch für „Offliner‟ lässt sich das eine oder andere finden: So verlängert sich etwa der Fitnessvertrag – Kleingedrucktes Hin oder Her – nach der Grundlaufzeit nicht mehr automatisch um ein Jahr. Rechtsanwalt Dr. Scholz erläutert die wichtigsten Neuerungen im ersten Überblick.

Dieselskandal: Nachlieferung bei Nachfolgemodell möglich?

BGH, Pressemitteilung Nr. 022/2019 In Anlehnung an die am 22.10.2018 vorgestellte Entscheidung des OLG Jena vom 15.08.2018 (Az. 7 U 721/17) ist auf die Pressemitteilung Nr. 022/2019 vom 22.02.2019 hinzuweisen. In dem Verfahren VIII ZR 225/17 hat der BGH, nachdem das OLG Bamberg eine Ersatzlieferung ebenfalls für unmöglich erachtet hat, im Rahmen eines Hinweisbeschlusses mitgeteilt, […]

Wer muss den nach der Nachbesserung erneut aufgetretenen Sachmangel beweisen?

BGH, Urteil vom 11.2.2009 — Aktenzeichen: VIII ZR 274/07 Leitsatz Der Käufer, der die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat, trägt die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung. Bleibt nach zweimaliger Nachbesserung ungeklärt, ob das erneute Auftreten des Mangels auf der erfolglosen Nachbesserung des Verkäufers oder auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache […]

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