Zur Teilkündigung im VOB-Vertrag
Eine Teilkündigung darf sich nach der VOB nur auf einen in sich abgeschlossenen Leistungsteil beziehen, andernfalls ist sie unwirksam. Doch was ist darunter zu verstehen?
Eine Teilkündigung darf sich nach der VOB nur auf einen in sich abgeschlossenen Leistungsteil beziehen, andernfalls ist sie unwirksam. Doch was ist darunter zu verstehen?
Am 30.07.2012 ist die VOB 2012 Teil B vom 26.06.2012 per ministeriellen Erlass vom 26.07.2012 für die Bundesbauverwaltungen und die für den Bund tätigen Länderbauverwaltungen verbindlich eingeführt worden. Ganz überwiegend wurden die Regelungen der VOB/B Ausgabe 2009 ohne Änderungen in die Ausgabe 2012 übergeleitet. Umgesetzt werden soll die EU-Richtlinie 2011/7/EU vom 16.02.2011 zur Bekämpfung von […]