Zur Fortgeltung einer Vertragsstrafe nach Vertragsänderung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.4.2016 — Aktenzeichen: 5 U 81/15 Leitsatz Eine Vertragsstrafe für die Überschreitung eines Fertigstellungstermins ist nicht schon deswegen verwirkt, weil die Vertragsparteien einvernehmlich die Verschiebung des Termins vereinbaren. Sie gilt für den neuen Termin jedoch nur dann, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Für eine konkludente Vereinbarung spricht der Umstand einer terminneutral […]