Schlagwortarchiv für: Verhalten

Neu im Verjährungssortiment am Bau

Ein Anspruch auf Handwerkersicherungsbürgschaft beginnt am Tag des Verlangens zu verjähren. Er verjährt drei Jahre später taggenau, ebenso wie sonstige verhaltene Ansprüchen. Das entschied kürzlich der BGH in einem kontroversen Fall. Unsere Studienpraktikantin Linnéa Driesen hat sich den Fall angesehen und weiß mehr.

Haftung und Beweislast des Fahrzeugführers bei einem Unfall mit Fußgänger

Die betriebsbedingte Haftung des Fahrzeugführers tritt nicht hinter dem groben Verschulden eines Fußgängers zurück, wenn der Fahrzeugführer nicht nachweist, sich wie ein Idealfahrer verhalten zu haben. Hierbei sind auch die Verletzungsfolgen zu berücksichtigen.