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Was genau meinen die Gerichte mit der substantiierten Darlegung eines Bau- oder Werkmangels?

Es genügt dem hinreichend bestimmten Mangelbeseitigungsverlangen und der schlüssigen Darlegung des Mangels im Prozess, wenn die Erscheinungen, die auf vertragswidrige Abweichungen zurückzuführen sind, deutlich beschrieben werden. Die Mangelursachen im Einzelnen müssen aber nicht dargelegt werden (Symptomtheorie).

Fristverlängerung kann postalisch beantragt werden, muss aber begründet sein

Der Prozessbevollmächtigte darf darauf vertrauen, dass ein auf dem Postweg versendeter Fristverlängerungsantrag innerhalb Deutschlands „von Werktag zu Werktag‟ zugestellt wird. Allerdings darf er nicht auf Fristverlängerung hoffen, wenn der Antrag nicht einmal rudimentär begründet ist.