Sorgfaltsanforderungen an eine Übermittlung per Telefax
Liegt ein Sorgfaltsverstoß bei der Übermittlung eines Telefaxes vor, kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
Liegt ein Sorgfaltsverstoß bei der Übermittlung eines Telefaxes vor, kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 4.10.2017 — Aktenzeichen: 4 U 116/13 Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass ein Pferdehalter aus bei einer Reitbeteiligung für Unfälle haften kann, welche durch das Pferd verursacht werden. Ist die Geschädigte im Moment des Unfalls Tieraufseherin, besteht eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die Geschädigte ein Sorgfaltsverstoß trifft und dieser auch für […]