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Recht im Winter III – Aufsichtspflichten beim Rodeln und Skifahren

Schnee ist schön und lädt zum Schlittenfahren und Skifahren ein – und schafft für Aufsichtspflichtige Rechtsfragen, mit denen sich hier das AG Bonn und LG Augsburg befasst haben.

Essensaufnahme als unfallversicherte Tätigkeit

Die Nahrungsaufnahme während einer versicherten Tätigkeit steht grundsätzlich als eigenwirtschaftliche Tätigkeit nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, es sei denn, betriebliche bzw schulische Umstände oder Zwänge haben die Einnahme des Essens oder Trinkens wesentlich mitbestimmt. Was dies allgemein sowie konkret im Fall der Nahrungsaufnahme während der Abschlussfeier einer Schule bedeutet, fasst das LSG Niedersachsen-Bremen anhand der Rechtsprechung des BSG zusammen.