Mindestschallschutz adé !?
BGH, Urteil vom 14.6.2007 — Aktenzeichen: VII ZR 45/06 Leitsatz 1. Vertragliche Aussagen wie „optimaler Schallschutz“ oder „Mindestanforderungen werden überschritten“ dürfen nicht mißachtet werden, weil das Maß des geschuldeten Schallschutzes nicht bestimmt werden könne. Es muss durch Auslegung ermittelt werden, was die Aussagen bedeuten. 2. Ohne konkrete Aussagen muss der gesamte Vertrag ausgelegt werden. Wird […]