Anerkenntnis durch Zahlung oder Verjährungsverzichtserklärung?
BGH, Urteil vom 27.1.2015 — Aktenzeichen: VI ZR 87/14 Leitsatz 1. Es genügt für eine Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis jedes — auch ein rein tatsächliches — Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs — wenigstens dem Grunde nach — unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers […]