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Regress des Sozialversicherungsträgers

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 15.5.2012 — Aktenzeichen: 9 U 871/11 Zur Begründung des Beginns der Verjährung nach § 113 SGB VII bedarf es keines förmlichen Bescheids. Bereits die Auszahlung von Behandlungskosten durch den Sozialversicherungsträger stellt eine ausreichend schlüssige Bekanntgabe dar. Die Verjährung beginnt taggenau und nicht am Ende des Jahres. Sachverhalt Die Klägerin ist gesetzlicher […]