Umfang der Bindungswirkung nach § 108 SGB VII
Das OLG Hamm stellt klar, worauf sich die Bindungswirkung des § 108 SGB VII bezieht und macht dabei eine ebenso interessante wie unter Umständen bedeutsame Weiterung…
Das OLG Hamm stellt klar, worauf sich die Bindungswirkung des § 108 SGB VII bezieht und macht dabei eine ebenso interessante wie unter Umständen bedeutsame Weiterung…
Der BGH hat den Streit darüber beendet, ob die Haftungsausschlüsse der §§ 104 ff. SGB VII auch das Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB erfassen – sie tun es.
Übergangsfähigkeit nach § 116 Abs. 1 SGB X setzt voraus, dass ein Schaden in Person des Geschädigten entstanden ist. Verstößt etwa ein Geschädigter gegen seine Erwerbsobliegenheit nach einem Unfall und unterlässt die zumutbare Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit oder entfaltet keinerlei Anstrengung zur Rückkehr ins Berufsleben, schlägt dies auf den Regress des SVT durch…Umfassend hierzu das OLG Schleswig.
§§ 104 ff. SGB VII: Wie-Beschäftigung bei Mithilfe bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten – Wann greift ein Haftungsprivileg bei familiärer Unterstützung bei Bauarbeiten…
Der BGH noch einmal zum Familienprivileg aus § 116 Abs. 6 SGB X a.F. betreffend den Direktanspruch des KH-Versicherers und den Fall einer gestörten Gesamtschuld – insbesondere: Keine Anwendung der „negativen‟ Folgen der Neuregelung für KH-Versicherer bei „Altfällen‟.