Mindermengenausgleich auch ohne VOB/B?
Der Anspruch auf Preisanpassung als Mehr-/Mindermengenausgleich gehört zum zentralen Wesen des VOB-Vertrags. Sein Sinn und Zweck ist nachvollziehbar und nicht von der Hand zu weisen, weshalb sich die Frage stellt, ob die Grundsätze der Preisanpassung auf den BGB-Vertrag zu übertragen sind.