Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete & Berechnung der Mietfläche
Die Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete unterliegt der Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB). Wie diese zu berechnen ist bei Wohnflächenabweichung, stellt der BGH in der Entscheidung dar.