Hinterbliebenengeld XXXI: Sohn und seine Lebensgefährtin
Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Sohnes und dessen Lebensgefährtin
Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Sohnes und dessen Lebensgefährtin
Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld für Eltern und jüngere Schwester eines verstorbenen Motorradfahrers
Ein besonderes persönliches Näheverhältnis kann auch bei (anbahnender) Partnerschaft bestehen.
Für ein über das Hinterbliebenengeld hinausgehendes Schmerzensgeld i.S.e. Schockschadens müssen die eigenen Leiden pathologisch fassbar, von einigem Gewicht und einiger Dauer sein, nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden sowie über das hinausgehen, was Personen in vergleichbarer Lage verspüren.