Keine Leistung aus Betriebsschließungsversicherung bei Covid-19 – LG Oldenburg
Nach dem OLG Hamm hat das LG Oldenburg nun Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung (Schließungen wegen Covid-19) verneint.
Nach dem OLG Hamm hat das LG Oldenburg nun Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung (Schließungen wegen Covid-19) verneint.
Ist eine Auflistung in Versicherungsbedingungen abschließend, kann sie ohne durchschlagende Gründe nicht durch Auslegung erweitert werden und das Risiko des Versicherers maximieren.
Bei einem Vergleichsschluss oder Anerkenntnis gegenüber dem geschädigten Dritten verpflichtet sich der Versicherer grundsätzlich nur im Rahmen der Leistungspflicht aus dem Versicherungsvertrag. Mit Erreichen der Deckungssumme endet daher in diesen Fällen die Leistungspflicht des Versicherers gegenüber dem Dritten.
OLG Hamm, Urteil vom 27.1.2006 — Aktenzeichen: 20 U 156/05 Die Klage eines Versicherungsnehmers einer privaten Unfallversicherung ist abzuweisen, wenn eine ärztliche Feststellung einer unfallbedingten Invalidität fehlt. Dies gilt sogar dann, wenn sich der Versicherer auf die Verspätung einer derartigen Feststellung nicht berufen könnte. Das OLG Hamm hat durch sein Urteil vom 27.01.2006 nochmals eindeutig […]