Notarhaftung – Steuergestaltung eines Übergabevertrages?
Es bleibt dabei: Der Notar muss im Normalfall nicht über steuerliche Folgen beraten. Der lesenswerte Einzelfall des OLG Hamm zeigt aber auch, wie umkämpft dieser Grundsatz sein kann.
Es bleibt dabei: Der Notar muss im Normalfall nicht über steuerliche Folgen beraten. Der lesenswerte Einzelfall des OLG Hamm zeigt aber auch, wie umkämpft dieser Grundsatz sein kann.
Gilt die notarielle Wartepflicht nach § 17 Abs. 2a BeurkG bei Beurkundung eines Schuldanerkenntnisses? Wie ist der Wille der Beteiligten in einem solchen Fall zu erforschen? Das OLG Saarbrücken schafft Rechtssicherheit.
Ein Urkundsbeteiligter muss den Notar nicht bereits nach 5½ Monaten an den Antrag auf Eintragung eines dinglichen Wohnungsrechts erinnern, um einen Haftungsausschluss zu verhindern.
Auch eine Abrede, die Rechnung für einen längeren Zeitraum zurückzustellen, kann einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz begründen. Weder der Unternehmer noch der Besteller können in einem solchen Fall vermeintliche Rechte vor Gericht durchsetzen. Damit sattelt das OLG Düsseldorf auf bestehende Urteile des BGH noch eine Erweiterung drauf.
BGH: Das Verhalten eines Verbrauchers nach Vertragsschluss kann mit herangezogen werden, um zu beurteilen, wie sich die Situation bei Einhaltung der Informations- und Wartepflicht durch den Notar entwickelt hätte.
Der BGH hat seine Rechtsprechung zu § 17 Abs. 2 a Beurkundungsgesetz abgerundet: Wie ist vorzugehen, wenn die Verbrauchereigenschaft unklar ist?
Wenn ein Notar aus seiner Beurkundungstätigkeit weiß, dass ein Grundstück mit sehr hohem Aufschlag gekauft und wiederverkauft wird, fühlt sich mancher Käufer vom Notar im Stich gelassen, wenn er diesen Umstand später erfährt. Aus Sicht des Notars sieht dies oft etwas anders aus. Ein aktuelles Urteil des BGH beleuchtet erneut dieses Minenfeld.
Muss ein Notar auch auf rechtliche Stolpersteine hinweisen, die sich erst bei der Abwicklung des Vertrages ergeben könnten? Das OLG Düsseldorf verneint dies im konkreten Fall in einer aktuellen Entscheidung