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Fristverlängerung kann postalisch beantragt werden, muss aber begründet sein

Der Prozessbevollmächtigte darf darauf vertrauen, dass ein auf dem Postweg versendeter Fristverlängerungsantrag innerhalb Deutschlands „von Werktag zu Werktag‟ zugestellt wird. Allerdings darf er nicht auf Fristverlängerung hoffen, wenn der Antrag nicht einmal rudimentär begründet ist.

Die Deckungssumme ist grundsätzlich das Maximum

Bei einem Vergleichsschluss oder Anerkenntnis gegenüber dem geschädigten Dritten verpflichtet sich der Versicherer grundsätzlich nur im Rahmen der Leistungspflicht aus dem Versicherungsvertrag. Mit Erreichen der Deckungssumme endet daher in diesen Fällen die Leistungspflicht des Versicherers gegenüber dem Dritten.