Schmerzensgeldbemessung: „Reiche bekommen nicht mehr“
Herausragend gute Vermögensverhältnisse von Schädiger und Geschädigtem rechtfertigen grundsätzlich keine Erhöhung des Schmerzensgeldes.
Herausragend gute Vermögensverhältnisse von Schädiger und Geschädigtem rechtfertigen grundsätzlich keine Erhöhung des Schmerzensgeldes.
Das Hinterbliebenengeld für eine in Deutschland lebende Tochter kann bei vorsätzlicher Tötung der Mutter als einzige nähere Verwandte in Deutschland 15.000 € betragen.
Mitverschulden des Verstorbenen ist bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes zu berücksichtigen.
Erwachsenen Töchtern einer Ermordeten können jeweils 8.000 € Hinterbliebenengeld zustehen.
Das LG Flensburg hält 6.500 EUR Hinterbliebenengeld für die Tochter eines Verkehrsunfallopfers für angemessen.