Der aufgewirbelte Stein als unabwendbares Ereignis
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.3.2017 — Aktenzeichen: 2 S 2191/16 Sachverhalt Auszugehen ist von folgendem Sachverhalt: Die Klägerin ist mit ihrem Pkw im Baustellenbereich hinter dem Lkw der Beklagten gefahren. Im befahrenen Bereich war allerdings nicht mit auf der Fahrbahn liegenden Steinen zu rechnen, da dort keine Arbeiten durchgeführt wurden. Dennoch wurde durch den Lkw […]