Hinterbliebenengeld VII
Zur Bemessung des Hinterbliebenengeldes nach § 844 Abs. 3 BGB bei loser Vater-Sohn-Beziehung
Zur Bemessung des Hinterbliebenengeldes nach § 844 Abs. 3 BGB bei loser Vater-Sohn-Beziehung
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung.