Schlagwortarchiv für: Hinweispflicht

Nur ein ordnungsgemäßer Bedenkenhinweis schützt vor Haftung

Bekanntermaßen sind Bau- und Werkunternehmer – aber auch Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute – verpflichtet, im Rahmen des Möglichen das Vorgewerk zu prüfen, auf Grundlage dessen die eigene Leistung erbracht werden soll. Ist das Vorgewerk oder die Planung erkennbar ungeeignet, hat der Unternehmer zur Vermeidung einer eigenen Haftung auf Bedenken hinzuweisen. Doch welche Anforderungen muss ein solcher Bedenkenhinweis erfüllen?

Aufklärungspflicht des Fliesenlegers

OLG Frankfurt, Urteil vom 1.8.2013 — Aktenzeichen: 15 U 163/12 Wer die Herstellung eines Werkes übernimmt, suggeriert damit dem Besteller, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu besitzen. Der Unternehmer ist verpflichtet, selbst bei Unkenntnis hiervon den Besteller auf die Ungeeignetheit eines bestimmten Reinigungsmittels zur Verwendung auf Fliesen hinzuweisen. Leitsatz Unternehmer ist verpflichtet, dem Besteller auf […]

Hinweis- oder Belehrungspflicht des Notars bei der Vertragsbeurkundung

OLG München, Urteil vom 1.3.2012 — Aktenzeichen: 1 U 1531/11 Leitsatz Für das Bestehen einer Hinweis- und Belehrungspflicht des Notars vor der Beurkundung eines notariellen Kaufvertrages ist nicht die ex post Betrachtung entscheidend, sondern ob der Notar zum Zeitpunkt der Beurkundung hätte erkennen können, dass eine bestimmte Vertragsgestaltung nicht hinreichend die Interessen der Parteien wahrt […]

Für Banken war bereits seit 1990 erkennbar, dass eine Hinweispflicht auf Rückvergütungen bestand

BGH, Urteil vom 29.6.2010 — Aktenzeichen: XI ZR 308/09 Leitsatz Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie geflossene Rückvergütung hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen. Sachverhalt Im zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger […]

Prüfungs- und Hinweispflicht bei fehlender Abdichtung?

OLG Bremen, Urteil vom 12.9.2007 — Aktenzeichen: 5 U 71/06 Leitsatz Schuldet der Estrichleger nach dem Vertrag eine Bodenbeschichtung ohne Abdichtung des Bodenbelages, so ist dieser dennoch verpflichtet, diese Bodenbeschichtung ohne Abdichtung zu überprüfen hinsichtlich der konkreten Verwendbarkeit. Ggf. muss der Estrichleger den Besteller auf die Ungeeignetheit hinweisen. Sachverhalt Der Estrichleger schloss mit einem Getränkehersteller […]