Parkdauer überschritten? BGH: Auto darf abgeschleppt werden!
Bundesgerichtshof gibt Parkplatzbetreiber Recht, der nach Überschreiten der im Parkschein ausgewiesenen Parkdauer das Auto abschleppen lässt.
Bundesgerichtshof gibt Parkplatzbetreiber Recht, der nach Überschreiten der im Parkschein ausgewiesenen Parkdauer das Auto abschleppen lässt.
Künftig sollen E-Scooter haftungsrechtlich wie andere Kraftfahrzeuge behandelt werden. Für Halter ist eine verschuldungsunabhängige Gefährdungshaftung vorgesehen. Der Gesetzgeber will die Rechtsposition für Geschädigte verbessern.
Auto abgeschleppt – Was nun? Das Abschleppen von Fahrzeugen bedeutet für die Betroffenen zunächst einmal jede Menge Ärger. Zum einen aufgrund der damit verbundenen Umstände, zum anderen wegen der damit regelmäßig verbundenen Kosten. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass auch die Kosten für die Verwahrung des Fahrzeugs beim Abschleppunternehmen erstattungsfähige Kosten sein können. Der Höhe […]
Tierhalter haften aufgrund der Gefährdungshaftung nach § 833 BGB ohne Verschulden. Was aber ist, wenn ein Mitarbeiter im Einvernehmen mit der Geschäftsführung seinen privaten Hund mit in die Firma nimmt und der Hund einen Kollegen verletzt? Ist der „Kollege Hund dann haftungsprivilegiert‟? Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in diesem Fall die Betriebsbezogenheit bejaht und die Klage abgewiesen, weil die Haftung nach § 105 SGB VII ausgeschlossen ist.