Schlagwortarchiv für: Gewährleistungsanspruch

Kein Mangel trotz abrede- sowie regelwidriger Ausführung!

1. Ein Mangel ist zu verneinen, wenn ein Auftragnehmer anderes als das vereinbarte Baumaterial verwendet, das vereinbarte Baumaterial jedoch ungeeignet ist.

2. Ein Mangel ist zu verneinen, wenn zwar ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik vorliegt, sich dieser Verstoß aber nicht auswirkt in der Funktionsfähigkeit.

Wasserschaden nach Wartung – Haftet die Wartungsfirma?

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 8.12.2011 — Aktenzeichen: I-17 U 73/11 Leitsatz 1. Zu den vertraglichen Nebenpflichten können auch Beratungspflichten gehören, inbesondere wenn eine der Parteien über überlegenes Fachwissen verfügt, auf das die andere Partei vertraut. 2. Eine Hinweispflicht eines Unternehmers auf eine von einer Anlage ausgehende Gefahr kann dann bestehen, wenn etwa eine solche Anlage […]