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HOAI-Mindestsätze für die Vergangenheit

Der Nebel lichtet sich. Erneut hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Wirksamkeit von Mindest- und Höchstsätzen nach der HOAI entschieden. Diesmal auf Vorlage des BGH, der für die Vergangenheit bei einem Vertrag zwischen Personen des Privatrechts die Mindestsätze weiter anwenden will. Ergebnis: Der BGH darf!

BGH urteilt – Mindestsätze leben noch!

Gelten die Mindestsätze für Altverträge weiter? Der BGH tendiert dazu und braucht letzte Klärungen vom EuGH.