(keine) schuldhafte Verkehrssicherungspflichtverletzung bei DIN-widrigem Inventar
Der Gutgläubige haftet auch bei DIN-Widrigkeit seiner Innenausstattung nicht zwingend.
Der Gutgläubige haftet auch bei DIN-Widrigkeit seiner Innenausstattung nicht zwingend.
Am Bau kommt es immer wieder zur Verwendung von neuen den am Bau beteiligten Unternehmen unbekannter Produkte. In seiner Entscheidung vom 13.01.2023 hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Frage befasst, ob ein Bauprodukt bereits deshalb mangelhaft ist, weil es nicht über die erforderlichen Zulassungen verfügt.
Verkehrsteilnehmer haben grds. die Straßen- und Wegeverhältnisse, die sie vorfinden, hinzunehmen und sich frühzeitig darauf einzustellen.
BGH, Urteil vom 16.7.2010 — Aktenzeichen: V ZR 217/09 Leitsatz Der Bauunternehmer haftet nicht für Rissschäden am Nachbarhaus, wenn er bei diesen Arbeiten die einschläge DIN-Norm eingehalten hat. Sachverhalt Der Beklagte war ein Bauunternehmer, der für einen Neubau Grundstücksarbeiten durchführte, dabei auch eine Rüttelplatte zur Verdichtung des Bodens einsetzte. Das Nachbarhaus der Klägerin erlitt Rissschäden. […]