Pandemie rechtfertigt keinen Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums
Auch während einer Pandemie kann eine Eigentümerversammlung nicht unter Ausschluss der Mitglieder stattfinden. Dies verletzt die Mitwirkungsrechte der Eigentümer.
Auch während einer Pandemie kann eine Eigentümerversammlung nicht unter Ausschluss der Mitglieder stattfinden. Dies verletzt die Mitwirkungsrechte der Eigentümer.
Nach dem OLG Hamm hat das LG Oldenburg nun Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung (Schließungen wegen Covid-19) verneint.
Ist eine Auflistung in Versicherungsbedingungen abschließend, kann sie ohne durchschlagende Gründe nicht durch Auslegung erweitert werden und das Risiko des Versicherers maximieren.