BGH stellt klar: Kein Abzug „neu für alt‟ trotz jahrelanger Nutzung des Werkes
Muss sich der Besteller Vorteile aus später Mangelbeseitigung anrechnen lassen? Der BGH sagt ganz deutlich: Nein!
Muss sich der Besteller Vorteile aus später Mangelbeseitigung anrechnen lassen? Der BGH sagt ganz deutlich: Nein!
Keine Entwarnung für Bauträger. Wenn die Abnahme des Gemeinschafteigentums wegen einer unwirksamen Abnahmeklausel fehlschlägt, ist gegen fortgesetzte Gewährleistungsansprüche der Erwerber bislang kein Kraut gewachsen. Der BGH hat jüngst einen Versuch des OLG Schleswig, wenigstens ab früherer Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen eine Frist laufen zu lassen, nicht mitgemacht. Wohin führt der Weg bei den unwirksamen Abnahmeklauseln?
Es genügt dem hinreichend bestimmten Mangelbeseitigungsverlangen und der schlüssigen Darlegung des Mangels im Prozess, wenn die Erscheinungen, die auf vertragswidrige Abweichungen zurückzuführen sind, deutlich beschrieben werden. Die Mangelursachen im Einzelnen müssen aber nicht dargelegt werden (Symptomtheorie).