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Fassadenrisse: Straßenbauunternehmer haftet nicht automatisch!

Grundstückseigentümer können nicht ohne Weiteres Schadensersatz von einem Straßenbauunternehmer verlangen: Die Ursachen für Fassadenrisse am eigenen Haus sind vielfältig und nicht immer auf Straßenbaumaßnahmen zurückzuführen. Die pauschale Ablehnung eines bestehenden Sachverständigengutachtens ohne nähere Begründung rechtfertigt keine erneute Beweisaufnahme in zweiter Instanz.

Architekten – Die Alleskönner? Nicht immer!

Kommt es bei Bauvorhaben zu Schäden, geraten (berufshaftpflichtversicherte) Architekten schnell in den Haftungsfokus – kein Wunder, stellt doch die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Architekten; nicht selten werden Architekten auch für Fehler Dritter, z.B. von Werkunternehmen oder Sonderfachleuten, (mit)verantwortlich gemacht. Bei hochkomplexen Bauvorhaben, bei den regelmäßig Spezialisten und Sonderfachleute eingeschaltet sind, findet dies allerdings seine […]