Keine Aufklärungspflicht bei mangelhaft organisiertem Nachtdienst im Krankenhaus
Mit seinem Urteil vom 25.11.2025 stellt der BGH klar: Eine Aufklärung über das Nichtvorhandensein eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes wird nicht von der ärztlichen Aufklärungspflicht umfasst.