Versteifung des Sprunggelenks rechtfertigt ein Schmerzensgeld von 6.000,00 € wegen unzureichender Risikoaufklärung
OLG Hamm, Urteil vom 8.7.2016 — Aktenzeichen: 26 U 203/15 Sachverhalt Im Januar 2013 suchte der im Juli 1952 geborene Kläger, von Beruf Metallbaumeister und Berufskraftfahrer, die beklagte ärztliche Gemeinschaftspraxis auf. Er hatte Beschwerden im rechten oberen Sprunggelenk, welches in den 1980er Jahren nach einer Fraktur operativ versorgt worden war. In der beklagten Praxis diagnostizierte […]