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Beweislast bei groben Anwaltsfehlern

BGH, Beschluss vom 13.12.2012 — Aktenzeichen: IX ZR 107/12 Leitsatz Es bleibt dabei, dass der Kläger im Anwaltshaftungsprozess für Pflichtverletzung, Schaden und dem verbindenen Ursachenzusammenhang beweisbelastet ist, selbst wenn dem Anwalt ein grober Fehler unterlaufen ist. Entscheidung Der BGH bestätigt anknüpfend an seine bisherige Rechtsprechung (u.a. BGHZ 126, 217), dass der Mandant, wenn er seinen […]