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Die Postausgangskontrolle im Anwaltsbüro

Selbst bei einem Anwaltsverschulden kann ein Anspruch auf Wiedereinsetzung bestehen, wenn in der Kanzlei ein wirksamer Kontrollmechanismus organisiert ist, wonach ein „nicht gänzlich ausschließbares Anwaltsversehen‟ bei gewöhnlichem Geschäftsgang entdeckt wird.

Fristverlängerung kann postalisch beantragt werden, muss aber begründet sein

Der Prozessbevollmächtigte darf darauf vertrauen, dass ein auf dem Postweg versendeter Fristverlängerungsantrag innerhalb Deutschlands „von Werktag zu Werktag‟ zugestellt wird. Allerdings darf er nicht auf Fristverlängerung hoffen, wenn der Antrag nicht einmal rudimentär begründet ist.

Notieren der Berufungsfristen

Der Umgang in einer Kanzlei mit Berufungsfristen ist Gegenstand des Beschlusses des BGH. Die Bestätigung gegenüber dem Gericht über den Erhalt des Urteils darf erst dann durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses in Gang gesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Fristen richtig und nach Maßgabe des BGH notiert sind.

Wiedereinsetzung nach Erkrankung des Rechtsanwaltes

Der BGH nimmt Stellung zu der Frage, welche Maßnahmen ein Einzelanwalt im Fall einer plötzlichen Erkrankung zu treffen hat, wenn am Folgetag die verlängerte Berufungsbegründungsfrist endet.